AKTUELL:
Für die Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben persönlichen Daten eine medizinische Diagnose, die Anzahl und Dauer der Behandlungseinheiten und die verordnete Behandlung beinhalten.
Eine Abrechnung von Heilmassagen ist nicht möglich (Erlass der Krankenkassen 2022).
SVS und BVA: Damit Ihr Versicherungsträger im Anschluss einen Teil der Kosten rückerstattet bedarf es einer chefärztlichen Bewilligung. Diese erhalten Sie bei der chefärztlichen Abteilung Ihres Krankenversicherungsträgers.
PHYSIO HANDWERK Mejstrik Michaela D.O. BVO